Ihr Praxisbesuch

Termine - Erstvorstellung - Wartezeiten

Termine können telefonisch oder direkt in der Praxis vereinbart werden. Um den Praxisablauf besser planen zu können und Wartezeiten möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, sich einen Termin geben zu lassen.

Sollte eine Terminvereinbarung nicht mehr möglich sein, z. B. im Falle einer plötzlichen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes, versuchen Sie bitte zu Beginn der Sprechstunde in die Praxis zu kommen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig (wenn möglich 24 – 48 Stunden vorher) ab. Eine Absage kann telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte Folgendes mit (sofern vorhanden):

  • Versichertenkarte und Überweisungsschein
  • Medikamentenliste
  • Aktuelle / relevante Arztbriefe und Untersuchungsbefunde (Krankenhausberichte, Allergietestergebnisse, Echo- und Laborbefunde)
  • Röntgen- /CT-Bilder der Lunge mit Befundbericht

Bei Ihrem ersten Besuch erhalten Sie einen Anamnesebogen sowie eine Datenschutzerklärung / Patienteneinwilligung. Wenn Sie möchten, können Sie die Dokumente (hier downloaden) bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen. Sollten Allergien bekannt sein oder vermutet werden, bitte wir Sie, auch den Allergie-Fragebogen (hier downloaden) bereits auszufüllen. Aktive Raucher:Innen bearbeiten bitte auch den Fragenbogen zum Rauchverhalten (hier downloaden).

Unser Anliegen ist es, Ihnen zu helfen, auch wenn es Ihnen einmal plötzlich schlecht geht und Sie ohne einen Termin in die Praxis kommen müssen. Dies bedeutet aber auch, dass man u. U. selbst mit längerer Wartezeit rechnen muss, falls z. B. einmal nicht geplante Notfallpatienten vorrangig behandelt werden müssen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Krankenversichertenkarte - Folgerezepte - Anfragen per E-Mail

Entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte beim ersten Besuch im Quartal eine gültige Versicherungskarte oder eine schriftliche Ersatzbescheinigung von der Krankenkasse vorlegen. Anderenfalls (ausgenommen Notfälle) ist eine Behandlung oder Rezeptausstellung nicht möglich.

Um ein Folgerezept ausstellen zu können, benötigen wir bei gesetzlich Versicherten einmal im Quartal die Versichertenkarte. Sollte eine Zustellung per Post gewünscht werden, bitten wir Sie frankierte Rückumschläge in der Praxis zu hinterlegen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Anfragen medizinischen Inhalts nicht per E-Mail beantwortet. Ein telefonischer Arztkontakt während der laufenden Sprechstunde ist nur in Ausnahmefällen möglich.